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Mitarbeitervertretungen

Die Mitarbeitervertretungen sind die nach Kirchenarbeitsrecht gewählten Arbeitnehmervertreter in den christlichen Kirchen und kirchlichen Organisationen (z.B. Diakonie, CJD, Johanniter Unfallhilfe u.a.).

Im Bereich der Kirchen, ihrer karitativen und erzieherischen Einrichtungen findet nach § 118 Abs. 2 BetrVG bzw. § 112 BPersVG weder das vom Gesetzgeber erlassene Betriebsverfassungsrecht noch das Personalvertretungsrecht Anwendung. Dieses Privileg der Kirchen beruht auf der Grundlage des von der Verfassung garantierten Selbstbestimmungsrechtes (Art. 140 GG i.V.m. Art 137 III WRV), wonach die Kirchen ihre eigenen Angelegenheiten selbst regeln können.

Rechtsgrundlage der Wahl und Tätigkeit der Mitarbeitervertretungen sind daher die Mitarbeitervertretungsgesetze bzw. in der katholischen Kirche die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Ihre Rechtsstellung ähnelt der von Betriebsrat und Personalrat, von der Stärke der Beteiligungsrechte eher der des Personalrats.

Rechtsstreitigkeiten der Mitarbeitervertretungen entscheiden für den Bereich der katholischen Kirche der Kirchliche Arbeitsgerichtshof in Bonn und für die evangelische Kirche der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Sitz in Hannover.

Die Kirchen sind mit 1,8 Millionen Beschäftigten einer der größten Arbeitgeber Deutschlands.  Das Arbeitsrecht der Kirchen kennt gleichwohl weder ein Streikrecht noch Tarifverträge, stattdessen gibt es innerkirchliche Kommissionen. Die Kirchen und ihre Einrichtungen lehnten sich bisher weitgehend an den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) an und übernahmen auch die Vergütungstabellen. Die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten fordern jetzt die Übernahme des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - TVöD einschliesslich der Entgelttabellen.

Auf dieser Seite bieten wir bald Mitarbeitervertretungen ein Forum an und eine Möglichkeit, sich in eine Liste der Mitarbeitervertretungen einzutragen. So soll eine Liste aller Mitarbeitervertretungen entstehen.



Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Max-Ernst-Stadt Brühl (Köln/Bonn)
Berater verschiedener Mitarbeitervertretungen

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